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Dann kommen Sie gerne auf mich zu und vertrauen Sie dabei auf meine über zwei Jahrzehnte Erfahrung. Die Beratung bezüglich der weiteren Vorgehensweise in Ihrem Schadenfall ist selbstverständlich kostenfrei.
Um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, benötigen Sie ein umfassendes und aussagekräftiges Gutachten. Ein durch die Werkstatt erstellter Kostenvoranschlag reicht in den meisten Fällen nicht aus, weil dieser unter anderem keine Aussage zum Fahrzeugwert, dem Restwert, der eventuell zustehenden Wertminderung und des Nutzungsausfall trifft.
In dem für Ihren Schadenfall erstellten Gutachten werden alle relevanten Werte wie Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und der Nutzungsausfall durch unser Büro ermittelt und im Gutachten ausgewiesen. Somit bekommt die zum Schadensersatz verpflichtende Versicherung ein regulierungswürdiges Gutachten an die Hand und kann den Schadensfall mit Ihnen abrechnen.